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Nein zum Kita-Gesetz – zu teuer, zu bürokratisch, zu kompliziert!

Viele Eltern denken, das Kita-Gesetz würde Familien entlasten. In Wahrheit passiert das Gegenteil. Fünf Gründe, warum gerade Eltern NEIN sagen sollten:

  1. Keine Garantie für tiefere Betreuungskosten
    Die Gemeinden bestimmen die Tarife weiterhin selbst. Zusätzliche Millionen fliessen zuerst in Verwaltung, IT und Personal – nicht in die direkte Entlastung der Eltern. Der Staatsapparat wird weiter ausgebaut.
  2. Mehr Bürokratie, weniger Flexibilität
    Anstatt einfache, lokale Lösungen zu stärken, schreibt der Kanton Standards, Kontrollen und Qualitätssysteme vor. Das verteuert alles und schränkt individuelle Modelle wie Tagesmütter oder Vereinslösungen ein.
  3. Neue Belastungen treffen auch Familien
    Steigende Krankenkassenprämien, Strompreise und Mieten setzen Familien schon heute unter Druck. Mit dem Kita-Gesetz steigen zwangsläufig die Steuern – bezahlt von denselben Familien, die angeblich profitieren sollen
  4. Bessere Alternativen sind möglich
    Gemeinden können schon heute freiwillig Unterstützung bieten – flexibel, effizient und näher bei den Eltern. Ein teures kantonales Einheitsgesetz bringt weniger Nutzen als gezielte lokale Lösungen.
  5. Mehr Steuereinnahmen und Steuererhöhungen
    Das Kita-Gesetz will Eltern motivieren, ihre Kinder in die Kita zu schicken, damit sie mehr arbeiten und verdienen können. Doch was bleibt am Ende übrig? Höhere Einkommen führen automatisch zu höheren Steuern (Progression). Gleichzeitig drohen neue Steuererhöhungen, weil das Gesetz jährlich Millionen verschlingt. So zahlen die Eltern am Ende gleich doppelt: über ihre Einkommenssteuern und über zusätzliche Abgaben für die neuen Staatsausgaben. Das als Subvention verkaufte stellt sich als Farce dar.

Fakten: Kantonale Finanzen – rote Zahlen bedrohen Stabilität

Um zu verstehen, welche Auswirkung die Annahme dieses Gesetzes hat, muss man die finanzielle Lage des Kantons kennen: Die Staatsrechnung 2023 schloss mit einem Defizit von 58,3 Millionen Franken. Besonders alarmierend: Der Fehlbetrag der Pensionskasse beträgt ganze 846 Millionen Franken, was einer Verschuldung von 3’460 Franken pro Kopf entspricht. Damit steigt die Schuldenlast jährlich weiter an. Laut der Medienmitteilung des Kantons vom 26. September 2024 (Voranschlag 2025) betrug die Nettoverschuldung per Ende 2023 999,2 Mio. Franken. 1 ganze Milliarde Schweizer Franken! Für Ende 2025 ist eine leichte Verschlechterung erwartet: Die Pro-Kopf-Verschuldung soll auf 4’059 Franken steigen. Was jetzt als Zuckerbrot verkauft wird, kommt als Peitsche zurück.

Weiter musste der Kanton bereits ein Sparprogramm ankündigen: Bis 2028 sollen 60 Millionen Franken eingespart werden – durch Leistungsüberprüfung und Kürzungen. Im Gegenzug sollen nun zwischen 6,7 bis 8,6 Millionen vom Kanton und zwischen 8,8 und 11,7 Millionen durch die 106 Gemeinden zusätzlich ausgegeben werden. Pro Jahr! [1][2][3]. Auch die Familien, die subventioniert werden, müssen Steuererhöhungen mittragen und das doppelt – auf Kantons- als auch Gemeindeebene.

Wenn die Ausgaben zum Problem werden, muss auf Seiten der Einnahmen geschraubt werden. Was als „Subvention“ verkauft wird, kommt am Ende wieder aus derselben Tasche der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – also auch von den Familien selbst. Das einzige, was man durch die Annahme des KITA-Gesetzes geschaffen hat, ist mehr Abhängigkeit vom Staat und noch mehr Bürokratie. Es geht also nicht um Kinderfreundlichkeit, sondern um mehr Staat, mehr Abhängigkeit und noch mehr Bürokratie.

Wenn das Gesetz einmal angenommen ist, haben Regierung und Verwaltung den perfekten Vorwand, Steuererhöhungen durchzudrücken. Sie können sich dann jederzeit darauf berufen: „Das Volk hat das Kita-Gesetz gewollt – jetzt müssen wir die Finanzierung sicherstellen.“

Deshalb NEIN am 28. September zum KITA-Gesetz.

Übrigens: Gut zu wissen: Sie stolpern auch über tiefere Zahlen-Prognose vor allem von den Befürwortern?

Die FAQ-Seite des Kanton Solothurns stellt die effektiven finanziellen Mehrkosten dar, die beim Kanton und bei den Gemeinden anfallen, inklusive Zuschüssen, Systemkosten und spezifischen Sonderaufwänden Eltern + Gemeinden + Kanton + Zusatzaufwand (inkl. Behinderungen, Personal, IT). Deshalb sind die Beträge hier höher (Kanton 6,7–8,6 Mio. CHF, Gemeinden 8,8–11,7 Mio. CHF).

Das Faktenblatt/Medienmitteilung jedoch betrachtet nur den reinen Subventionsanteil (Betreuungsgutscheine) und rechnet den Kantonsanteil fix mit 20 % der Nettokosten. Die zusätzlichen Kosten für Qualitätssicherung, Verwaltung, Weiterbildung etc. sind dort nicht eingerechnet (Nur Eltern + Gemeinden + fixer Kantonsteil). Es ist wohl selbsterklärend, dass Befürworter des Gesetzes (z. B. JA-Komitee) gerne die tieferen Zahlen aus dem Faktenblatt zitieren um so das Volk für sich zu gewinnen.

weitere Informationen: https://www.svp-so.ch/artikel/nein-zum-unnoetigen-und-teuren-kita-gesetz/

Quellen:

[1] https://so.ch/verwaltung/departement-des-innern/amt-fuer-gesellschaft-und-soziales/kinder-jugendliche-und-familien/kinderbetreuung/faq-fragen-und-antworten-zum-kinderbetreuungsgesetz

[2] https://so.ch/staatskanzlei/medien/medienmitteilung/news/familienergaenzende-kinderbetreuung-staerken-1

[3] https://so.ch/fileadmin/internet/staatskanzlei/stk-komm/Dokumente/2024/09_September/240924mmFamilienergaenzendeKinderbetreuung_Faktenblatt.pdf

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